Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragliche Einbeziehung

1. Durch die Annahme des Angebots der Firma IHB erklärt der Käufer sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird das Angebot vom Käufer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, so gelten auch dann nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von der Firma IHB anerkannt worden sind. Ist der Käufer mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, das Angebot zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können.


II. Vertragsgegenstand/Angebote

1. Maßgebend für die Bestimmung des Vertragsgegenstandes sind Angebot und schriftliche Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Angebote erfolgen freibleibend durch die Firma IHB, es sei denn, dass diese sich ausdrücklich in zeitlicher Hinsicht bindet.

2. Bei der Lieferung sind Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die zur Anpassung an den Stand der Technik oder zur Vereinfachung oder Verbesserung erforderlich sind, ausdrücklich vorbehalten, soweit diese Änderung die Funktionstüchtigkeit und die Eignung des Liefergegenstands nicht beeinträchtigen.

3. Geringfügige oder handelsübliche, nicht vermeidbare Abweichungen in Struktur, Qualität, Farbe, Maß und Gewicht können nicht beanstandet werden.

4. Abbildungen und Beschreibungen in Katalogen, Prospekten und Preislisten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Verweise auf frühere Ausführungen gelten nur als Hinweis auf Modelle und Funktionen.

5. Die Zusendung einer Preisliste ist nicht als Angebot anzusehen. Für eingehende Aufträge die auf Grund einer Preisliste erfolgen besteht daher für die Firma IHB keine Verpflichtung zur Lieferung.

6. Angebotsmuster werden unfrei geliefert und sind, wenn nichts anderes vereinbart wird, innerhalb von 3 Monaten zurückzugeben oder zum Listenpreis käuflich zu erwerben. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, wenn die Muster benutzt oder beschädigt worden sind. Musterstücke in Sonderanfertigung sind stets käuflich zu erwerben.

7. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls personenbezogene Daten bei uns gemäß den Vorschriften des BDSG gespeichert und verarbeitet werden.


III. Lieferbedingungen

1. Lieferung, Leistung und Berechnung erfolgen zu den von uns vor Versand oder Abholung der Ware zuletzt bekanntgegebenen Preisen und Bedingungen. Nicht vorhersehbare Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen.

2. Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferzeit gilt mit dem rechtzeitigen Melden der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn das Absenden ohne das Verschulden der Firma IHB unmöglich ist und die Lieferung alsbald erfolgt.

3. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Firma IHB schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die Firma IHB in Verzug.

4. Die Firma IHB darf bestätigte Liefertermine bis längstens drei Wochen überschreiten.

5. In Fällen von höherer Gewalt, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen sowie Rohstoff- oder Energieerschöpfung, gleichgültig, ob im eigenen Betrieb oder beim Lieferanten, sind wir von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung entbunden. Wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Bestellers, sofern dessen Voraussetzungen gegeben sind.

6. Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer durch den Verkäufer oder mit dem Melden der Versandbereitschaft die Gefahr bei allen Geschäften auf den Käufer über, und zwar auch bei Franko-Lieferung.

7. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt in Ermangelung einer Kundenanweisung nach bestem Wissen und ohne Haftung für preiswerteste und schnellste Belieferung.

8. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach bestem Wissen der Firma IHB. Sie wird zu den jeweils gültigen Preisen berechnet.

9. Sofern die in der Preisliste aufgeführten Teile Lagerteile der Firma IHB sind, können diese auch in Einzelstückzahlen bezogen werden. Wenn ein zu lieferndes Teil bei der Firma IHB nicht vorrätig ist, muss u. U. die vom Lieferwerk jeweils angegebene Verpackungseinheit abgenommen werden. Lieferabweichungen gegenüber den bestellten Mengen in Höhe von +/- 10 % sind zulässig, wenn die übrige Lieferung für den Kunden von Interesse und der abweichende Leistungsumfang für den Kunden zumutbar ist.

10. Wird eine bestellte Lieferung trotz vereinbarter Lieferzeit vom Kunden nicht angenommen oder nicht abgerufen, so ist die Firma IHB berechtigt, nach fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 8 Wochen anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller über eine angemessen verlängerte Frist zu beliefern.

11. Bei einem Verzögerten Versand aus Verschulden des Kunden geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf diesen über.

12. Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb der vom Kunden angegebenen Frist nach Auftragsbestätigung entgegenzunehmen, wobei der Liefertermin mind. 12 Wochen vor der gewünschten Lieferzeit schriftlich anzugeben ist.

13. Bei Rücklieferungen nach Auftragslieferung innerhalb von 6 Monaten wird eine pauschale Einlagerungsgebühr von 15 % erhoben. Bereits eingebaute Teile oder Teile mit überschrittenem Verfalldatum sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

14. Die Anmeldung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern.


IV. Preise

1. Unsere Preise sind Festpreise ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll und Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beruhen auf den Material-, Lohn- und Gemeinkosten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.

2. Die Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses für einen Zeitraum von 3 Monaten. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 3 Monaten ist der Verkäufer berechtigt, zwischenzeitlich die für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage usw. einschließlich der durch Gesetzesänderung eingetretenen Kostensteigerungen durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.


V. Zahlungsbedingungen/Verzug

1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden auf den Wert des Kaufgegenstands 2 % Skonto gewährt. Das Skonto bezieht sich dabei immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Darüber hinausgehende Absprachen über anderweitige Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Zahlung der Rechnungsbeträge ist verlustfrei zu leisten. Werden diese Vereinbarungen nicht eingehalten, so erklärt sich der Besteller bereit, hierfür die dem Verkäufer entstandenen Bankzinsen und Kosten zu übernehmen. Die Firma IHB ist berechtigt, pauschalierte Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

2. Die Begleichung von Rechnungen des Lieferers durch Wechsel sowie Scheck-Wechselzahlung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Diskontspesen trägt in jedem Fall der Kunde. Wechsel mit Laufzeit von über 3 Monaten werden grundsätzlich nicht hereingenommen. Gutschriften über hereingenommene Wechsel oder Schecks werden vorgenommen, vorbehaltlich der Einlösung der Papiere und unbeschadet früherer Fälligkeit des Kaufpreises bei Zahlungsverzug des Kunden.

3. Der Zahlungsverzug des Kunden hat die sofortige Fälligkeit der übrigen Forderungen gegenüber dem Kunden zur Folge, und zwar ohne Rücksicht auf die Lieferzeit etwaiger hereingenommener Wechsel und sonstiger Zahlungsmittel, sofern der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten hat. Ferner ist die Firma IHB in einem derartigen Falle berechtigt, vor weiteren Lieferungen Vorausbezahlung oder Sicherheit in angemessenem Umfang zu verlangen und unter Auflehnungsandrohung und Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn ihr nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche ernsthaften Zweifel an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen. Außerdem behält sich die Firma IHB vor, die Waren nach Setzung einer angemessenen Frist zurückzunehmen. Die Weiterverarbeitung sowie die Weiterveräußerung kann in diesem Fall untersagt werden.

4. Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


VI. Gewährleistung

1. Sollten die von der Firma IHB veräußerten Erzeugnisse mangelhaft sein, so leisten wir in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl mit kurzer Erklärungsfrist entweder einwandfreien Ersatz liefern oder nachbessern. Schlagen Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, so hat der Kunde das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder auf den Rücktritt vom Vertrag.

2. Unsere Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate. Gelten in Sonderfällen kürzere gesetzliche Gewährleistungsfristen so gelten diese. Eine Verlängerung unserer Gewährleistungsfristen kann individuell vereinbart werden.

3. Ein von uns zu vertretender Mangel liegt insbesondere nicht vor bei natürlichem Verschleiß oder bei nicht bei uns erfolgten Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, vor allem auch Lagerung oder wenn sich der Mangel bei einer besonderen Verwendung der Ware herausstellt, der wir im Einzelfall nicht schriftlich zugestimmt haben. (Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hilfestellungen zum richtigen Umgang und Einbau unserer Produkte, die Sie auf unserer Homepage unter http://www.ihb-illingen.com einsehen können)

4. Außerdem ist Gewährleistung für solche Mängel ausgeschlossen, die durch Reparatur oder Eingriff nicht autorisierter Dritter am Liefergegenstand oder an der Werkleistung entstehen. Ist es streitig zwischen den Parteien, ob die zu behebenden Mängel ursächlich durch die nicht erlaubten Reparatureingriffe Dritter entstanden sind, so trifft die Beweislast den Kunden.

5. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung - soweit eine solche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist - erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe/Ablieferung - schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung - spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe/Ablieferung - schriftlich zu rügen. Bei Versäumnis der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht mehr in Betracht.

6. Auf unser Verlangen wird die vom Besteller beanstandete Ware frachtfrei von diesem an uns zurückgesendet. Stellt sich die Mängelrüge in einem solchen Fall als berechtigt heraus, so gehen die Kosten der billigsten Rücksendung zu unseren Lasten.

7. Zur Vornahme aller der Firma IHB nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Vertragspartner die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Eine nicht angemessene Frist zur Mängelbeseitigung führt deshalb nicht zu einer Beseitigung des Nachbesserungsrechts.

8. Die zwecks Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) trägt die Firma IHB. Dies gilt aber nicht für erhöhte Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist. Erhöhte Aufwendungen sind auch solche, die dadurch entstehen, dass zwecks Nachbesserung gelieferte Teile in fremden Produkten eingebaut worden sind. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang ein Service-Vertrag angeboten, der unter anderem auch die erhöhten Aufwendungen abdeckt. Ein Service-Mustervertrag kann bei der Firma IHB jederzeit abgerufen werden.

9. Für Fremderzeugnisse haftet die Firma IHB nur in der Weise, dass ihre Gewährleistungsansprüche an die Zulieferer an den Kunden abgetreten werden. Gewährleistungsansprüche gem. Ziffer VI.1 bestehen in diesen Fällen nur dann, wenn die Dritthaftung fehlschlägt, der Vertragspartner also ohne Eintrittspflicht hinsichtlich der Gewährleistung rechtlos gestellt wäre. Das Fehlschlagen der Dritthaftung ist erst dann anzunehmen, wenn eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung gegen den Lieferanten vorliegt und ein Zwangsvollstreckungsversuch gegen den Lieferanten fruchtlos verlaufen oder das Fehlschlagen der Dritthaftung offenkundig ist. Die gerichtliche Inanspruchnahme des Dritten ist jedoch dann nicht notwendig, wenn es für den Kunden nach der Art des Liefergegenstands auf eine rasche Mängelbeseitigung ankommt und diese durch den Gerichtsweg in unzumutbarer Weise verzögert würde.


VII Rückgaberecht

1. Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern ausnahmsweise Ware zurückgenommen wird, wird der am Tage der Rücknahme gültige Nettopreis gutgeschrieben. Liegt der Nettopreis am Tage der Lieferung unter dem Nettopreis am Tage der Rücknahme, so wird der am Tage der Lieferung gültige Nettopreis gutgeschrieben. Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalts.


VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher der Firma IHB aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen Eigentum der Firma IHB. Zahlung durch Scheck unter gleichzeitiger Begründung eines Finanzierungsverhältnisses durch Wechsel gilt nicht als Tilgung der Kaufforderung.

2. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht, vielmehr gilt Miteigentum nach dem Rechnungswert an dem neuen Gegenstand als vereinbart.

3. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in eine laufende Rechnung aufgenommen worden, so bezieht sich die vereinbarte Abtretung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller unserer Rechte und Forderungen.

4. Vor dem Erlöschen des Eigentumsvorbehalts darf die Ware nur weiterveräußert werden, wenn der Käufer entweder unseren Eigentumsvorbehalt offenlegt und dieser aufrechterhalten wird oder hiermit alle Forderungen gegen Abnehmer des Käufers an uns abgetreten werden.

5. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Zweitkäufer bekanntzumachen und die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäufers gegen den Zweitkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben. Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Zweitkäufer nicht sofort bar bezahlt, hat der Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.

6. Die Weiterveräußerung kann von der Firma IHB mit sofortiger Wirkung widerrufen werden, wenn der Besteller uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät oder sich auf Grund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet. Wird ein Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Bestellers ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen von selbst.

7. Sofern wir die Befugnisse des Bestellers zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware widerrufen haben oder sie von selbst erloschen ist, ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsware sofort an uns herauszugeben. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht unverzüglich nach, sind wir oder von uns bevollmächtigte Personen berechtigt, die Räume des Bestellers zu betreten, um uns den unmittelbaren Besitz der Vorbehaltsware zu verschaffen. Dabei hat der Besteller Auskunft über den Verbleib der Ware zu geben und, soweit erforderlich, Einsicht in seine darüber geführten Geschäftsunterlagen zu gewähren. Im Falle der Rücknahme sind wir außerdem berechtigt, die uns entstandenen Kosten für die Rücknahme von der Gutschrift abzusetzen.

8. Übersteigt der Wert der für die Firma IHB bestehenden Sicherheiten deren Forderungen an den Besteller insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Firma IHB auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheit nach Wahl der Firma IHB verpflichtet.

9. Grundsätzlich wird, auch wenn der Käufer bei Zahlung eine bestimmte Forderung als tilgbar genannt hat, die Zahlung auf die älteste Schuld angerechnet.

10. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch dritte muss der Käufer uns unverzüglich benachrichtigen.


IX. Haftungsfreizeichnung und -beschränkungen

1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten der Firma IHB, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung haften wir auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

2. Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.


X. Vertraulichkeit/Zeichnungen

1. Ausgehändigte Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe durch den Verkäufer unterliegen einer strikten Vertraulichkeit und dürfen keinen dritten Personen ohne Genehmigung bekanntgegeben werden. Soweit personenbezogene Daten ausgehändigt oder übermittelt werden, gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz.

2. Zeichnungen und Unterlagen des Verkäufers sind auf Verlangen vom Empfänger unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt insbesondere wenn ein Vertrag nicht zustande gekommen ist.


XI. Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Mühlacker. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz der Erfüllungsort.

2. Die Rechtsbeziehungen der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Vertragssprache ist deutsch. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.


Allgemeine Hinweise für den richtigen Umgang mit Industrieschläuchen